Informationen zur Strommangellage CH - Streamline AG

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Wir informieren Sie, wie die Rechenzentren, in welchen Streamline ihre Informatiklösungen betreibt, für eine mögliche Strommangellage vorbereitet sind. Basis der nachfolgend gelisteten Punkte, sind Gespräche mit den Betreibern über die verschiedenen, aktuell denkbaren Szenarien:

 

  • Generell wurden die Impacts der diversen Szenarien von beiden Betreiberunternehmen Swisscom & nts.ch anlässlich des laufend vorgenommenen Risk-Managements analysiert.
  • Um im Krisenfall den vollfunktionsfähigen Betrieb der Rechenzentren sicherzustellen, stehen verschiedenste Massnahmen bereit.
  • Die Infrastruktur der Rechenzentren ist grundsätzlich schon mit vorhandenen redundanten Generatoren und den Diesel-Reserven auf ein Szenario von CH-Dunkel (72h) ausgerichtet.
  • Mit den Kapazitäten vor Ort kann aktuell ein Ausfall von mehr als einer Woche abgedeckt werden und solange Diesel-Nachschub vorhanden ist, kann auch stets nachgetankt werden.
  • Bei langdauernden, mehrwöchigen Ausfällen ohne Dieselnachschub gibt es keine Garantie für eine lückenlose Verfügbarkeit der Ressourcen.

 

Streamline hat bereits vor Jahren beschlossen, für Kundeninfrastrukturen ausschliesslich Tier IV Rechenzentren als Housingstandorte zur berücksichtigen. Diese RZ zeichnen sich durch folgende Sicherheitsfeatures aus:

 

  • Zero single points of failure: Tier-IV-Anbieter haben Redundanzen für jeden Prozess- und Datenschutz-Stream. Kein einzelner Ausfall oder Fehler kann das System herunterfahren.
  • 99.995% uptime pro Jahr, um das Ranking IV zu erreichen/behalten
  • 2N + 1 Infrastruktur (das Doppelte des für den Betrieb benötigten Betrags plus Backup). 2N + 1 bedeutet also "vollständig redundant".
  • Die maximale Ausfallzeit pro Jahr darf nicht überschritten werden. Anbieter müssen einige Ausfallzeiten wegen Optimierungsarbeiten einplanen, diese dürfen sich jedoch nicht auf den Betrieb auswirken.
  • 96 Stunden Stromausfallschutz.Die Stromversorgung darf nicht mit einer externen Quelle verbunden sein und ist somit vollständig proprietär.

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Kürzlich hat die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen), welche für die schweizweiten Massnahmen in einer Strommangellage zuständig ist, die möglichen Massnahmen publiziert, die beim Auftreten einer Strommangellage ergriffen werden. In diesem Fall ist ein mehrstufiges Szenario vorgesehen:

 

  • Appelle zum freiwilligen Stromsparen
  • Verbot von nicht absolut notwendigen energieintensiven Geräten
  • Kontingentierung der Grossverbraucher
  • Rollierende Netzabschaltungen

 

Rechenzentren wären erst beim letzten Punkt ‘Netzabschaltungen’ betroffen. Somit besteht kein Anlass zur Sorge hinsichtlich der Verfügbarkeit dieser Ressourcen.

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